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Der Versicherungsnehmer ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben verantwortlich. Bewusst wahrheitswidrige/ unvollsständige Angaben führen auch dann zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes, wenn diese ohne nachteilige Folgen für den Versicherer bleiben. Ebenso führen die Anerkennung / Befriedigung von Ansprüchen ohne Zustimmung des Versicherers zum Verlust des Versicherungsschutzes. Die Fragen sind nach bestem Wissen wahrheitsgemäss zu beantworten. |
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